Preise
Unsere Preise setzen sich zusammen aus den Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Wenn Sie von Ihrer Pflegekasse nach Begutachtung einer Pflegestufe zugeordnet wurden, bekommen Sie eine Vergütung, die die Kosten teilweise abdeckt.
Sollten Sie diesen Betrag nicht zur Verfügung haben, können Anträge beim örtlichen Sozialhilfeträger auf Kostenübernahme gestellt werden.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Heimpreise Alten- und Pflegeheim
Kostenübersicht Kurzzeitpflege
Kosten für die Kurzzeitpflege können erstattet werden, wenn sie vorher von der Pflegekasse bewilligt wurden. Die Pflegekasse erstattet, in den Pflegegraden 2 bis 5, längstens 56 Tage im Jahr und höchstens bis zu 3.359,00 EUR.
Kostenübersicht Verhinderungspflege
Kosten für die Verhinderungspflege können erstattet werden, wenn sie vorher von der Pflegekasse bewilligt wurden. Die Pflegekasse erstattet, in den Pflegegraden 2 bis 5, längstens 28 Tage im Jahr und höchstens bis zu 1.685,00 EUR.